Kongresskostenzuschuss für Mitglieder der ÖGKM

Die ÖGKM vergibt pro Jahr Kostenzuschüsse für die (virtuelle) Teilnahme an Kongressen im Gesamtumfang von Euro 5.000,00.

Regelung

Zuschüsse für Kongress- und Tagungsteilnahmen

Die finanzielle Unterstützung einer europäischen Reise/einer Teilnahme an einer virtuellen Tagung einer europäischen Gesellschaft beträgt maximal Euro 600,00 und jene für eine außereuropäische Reise/eine Teilnahme an einer virtuellen Tagung einer außereuropäischen Gesellschaft maximal Euro 1.000,00. Ein Antrag ist zur Planung selbstverständlich auch vor dem Kongress möglich! Spätestmöglicher Zeitpunkt der Einreichung ist maximal zwei Monate nach Rückkehr.

Kriterien

Voraussetzungen für den Antrag eines Kongresskostenzuschusses:

  • 3-jährige Mitgliedschaft in der ÖGKMaktive Teilnahme (Poster oder Vortrag) am Kongress
  • Durchführung der präsentierten Arbeit überwiegend in Österreich
  • Der/die Einreicher/in muss bestätigen, dass er/sie keine kostendeckende Übernahme durch andere Geldgeber erhält.
  • Die Zuschüsse werden nach der Reihenfolge des Posteingangsdatums behandelt.
  • Pro Person wird jährlich nur einem Antrag stattgegeben.
Einreichungsprozess

1. Einreichung des Antrags

Die Anträge müssen an das Sekretariat der ÖGKM/Frau Dipl.-Ing. Jasmin Amon (office@oegkm.at) geschickt werden und sollen eine genaue Kostenaufstellung (sofern bereits vorhanden), anderenfalls eine Kostenabschätzung beinhalten.